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Kein "Familienasyl" bei verspäteter Antragstellung - Keine Informationspflicht der Ausländerbehörde
Meta
15.10.2018
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 15.10.2018, Az. Au 4 K 18.30820 (REWIS RS 2018, 2836)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 2836
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Gewährung von Flüchtlingsschutz an nachgezogene Familienangehörige eines anerkannten syrischen Flüchtlings
Au 4 K 18.31113 (Verwaltungsgericht Augsburg)
Unverzügliche Beantragung des Familienasyls
Kein Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes
Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, „Familienasyl“ (bejaht für Ehefrau eines syrischen Flüchtlings), gemeinsame Staatsangehörigkeit i.S.e. „Verfolgungsgemeinschaft“ keine …
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