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Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, „Familienasyl“ (bejaht für Ehefrau eines syrischen Flüchtlings), gemeinsame Staatsangehörigkeit i.S.e. „Verfolgungsgemeinschaft“ keine Voraussetzung für Zuerkennung des Familienflüchtlingsschutzes
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02.06.2022
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 02.06.2022, Az. M 28 K 20.30958 (REWIS RS 2022, 2694)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 2694
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Flüchtlingseigenschaft, Verwaltungsgerichte, Familienflüchtlingsschutz, Staatsangehörigkeit, Bundsverwaltungsgericht, Flüchtlingsanerkennung, Familienangehörige, Vorabentscheidungsersuchen, Anhörung der Beteiligten, Stammberechtigter, Schutzberechtigter, Familienasyl, Vorabentscheidungsverfahren, …
1 C 35/22 (Bundesverwaltungsgericht)
Widerruf von Familienasyl und -flüchtlingsschutz infolge des Todes des Stammberechtigten
Kein Anspruch auf Familienflüchtlingszuerkennung für syrische Staatsangehörige
Unterschiedliche Staatsangehörigkeit schließt Familienflüchtlingsschutz nicht aus
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