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Implantation einer Hodenprothese nach medizinisch notwendiger Entfernung der Hoden aufgrund eines Tumors fällt unter § 27 I 1 SGB V
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22.01.2020
Urteil
Zitiervorschlag: SG München, Urteil vom 22.01.2020, Az. S 54 KR 1172/19 (REWIS RS 2020, 8110)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 8110
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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