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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2016:280716BIIIZR166.15.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
III ZR 166/15
vom
28. Juli 2016
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der III.
Zivilsenat des [X.] hat am 28. Juli 2016 durch [X.]
[X.], [X.], [X.], Dr. Remmert
und
Reiter
beschlossen:
Die Beschwerde der
Klägerin
gegen die Nichtzulassung der Revi-sion in dem Urteil des 18. Zivilsenats des [X.] vom 20. Mai
2015 -
I-18
[X.]
5/12
-
und ihr Antrag, den Rechtsstreit hilfsweise an das [X.] zu [X.], werden zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen (§
97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 100.000
Gründe:
Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung (§
543 Abs.
2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) noch ist eine
Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fort-bildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung er-forderlich (§
543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).
Die mit dem Hilfsantrag begehrte Verweisung des Rechtsstreits an das [X.] D.
zur Geltendmachung von [X.] 1
2
-
3
-
kommt nicht in Betracht, weil Ansprüche nach §
839 BGB i.V.m. Art. 34 [X.] nicht zum Streitgegenstand einer Entschädigungsklage nach §§ 198 ff [X.] gehören. Zwischen einem Anspruch aus §
839 BGB i.V.m. Art. 34 [X.] und ei-nem Entschädigungsanspruch aus §
198 [X.] besteht Anspruchskonkurrenz. Wegen des Ausschließlichkeitscharakters der Zuständigkeitsnormen (§
71 Abs.
2 Nr. 2 [X.] einerseits und §
201 Abs.
1 [X.] andererseits) und der expli-ziten Entscheidung des Gesetzgebers, allein den Entschädigungsanspruch aus §
198 [X.] den Oberlandesgerichten zuzuweisen, handelt es sich um unter-schiedliche Streitgegenstände. §
17 Abs. 2 Satz 1 [X.] ist nicht anwendbar. Beide Ansprüche müssen deshalb in getrennten Prozessen verfolgt werden (Senatsbeschlüsse vom 28.
März 2012 -
III
ZR 177/11, BeckRS 2012, 08772 Rn.
2 und vom 27.
Februar 2014 -
III
ZR 253/13, BeckRS 2014, 05766 Rn.
4). Nach rechtskräftiger Abweisung der Klage aus §
198 [X.] ist der [X.] beendet.
-
4
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Von einer weiteren Begründung wird gemäß §
544 Abs. 4 Satz 2 Halb-satz 2 ZPO abgesehen.
[X.]
[X.]
[X.]
Remmert
Reiter
Vorinstanz:
[X.], Entscheidung vom 20.05.2015 -
I-18 [X.] 5/12 -
3
Meta
28.07.2016
Bundesgerichtshof III. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.07.2016, Az. III ZR 166/15 (REWIS RS 2016, 7407)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 7407
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