Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.01.2018, Az. XI ZB 27/17

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2018, 16124

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2018:040118BXIZB27.17.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS

XI
ZB
27/17

vom

4. Januar 2018

in dem Rechtsstreit

-
2
-
Der XI.
Zivilsenat des [X.] hat am 4.
Januar 2018
durch den Vizepräsidenten Prof.
Dr.
Ellenberger, [X.]
Grüneberg
und Maihold sowie die Richterinnen Dr.
Menges und Dr.
Derstadt

beschlossen:

Die als "Beschwerde, hilfsweise [X.]" bezeichnete Rechts-beschwerde der
Verfügungsklägerin gegen den
Beschluss der 4.
Zivilkammer
des [X.]s [X.]
vom 24.
Oktober
2017 wird auf ihre
Kosten als unstatthaft verworfen.

Gründe:

Das [X.] hat durch Beschluss vom 24. Oktober
2017
den Pro-zesskostenhilfeantrag der Verfügungsklägerin vom 29. August 2017 mangels hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung abgelehnt.
Die gegen diese Entscheidung gerichtete Rechtsbeschwerde der
Verfügungs-klägerin ist nicht statthaft. Eine Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn dies
1
-
3
-
im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (§
574 Abs.
1 Satz
1 Nr.
1 ZPO) oder die Vorinstanz sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§
574 Abs.
1 Satz
1 Nr.
2 ZPO). Beide Voraussetzungen liegen hier nicht vor.

Ellenberger
Grüneberg
Maihold

Menges
Derstadt
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 21.07.2017 -
13 C 3049/17 -

LG [X.], Entscheidung vom 24.10.2017 -
4 [X.]/17 -

Meta

XI ZB 27/17

04.01.2018

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.01.2018, Az. XI ZB 27/17 (REWIS RS 2018, 16124)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 16124

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.