VGH München, Entscheidung vom 11.05.2021, Az. 9 ZB 21.50030 ; 9 AS 21.50031

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Gegenstand

Dublin-Verfahren, Zuständigkeit Italiens nach Visumserteilung, Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer Klage, Neue Beweismittel nach Schluss der mündlichen Verhandlung, Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle, Wirksamkeit des Urteils


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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9 ZB 21.50030 ; 9 AS 21.50031

11.05.2021

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: AS

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 11.05.2021, Az. 9 ZB 21.50030 ; 9 AS 21.50031 (REWIS RS 2021, 5959)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 5959

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8 B 116/09

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