Aktenzeichen 9 ZB 21.50030 ; 9 AS 21.50031

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RCN:
RCN7L83RTUBUMGFU9S

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VGH München: Entscheidung vom 11.05.2021

Dublin-Verfahren, Zuständigkeit Italiens nach Visumserteilung, Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer Klage, Neue Beweismittel nach Schluss der mündlichen Verhandlung, Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle, Wirksamkeit des Urteils

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