Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.03.2017, Az. 4 StR 601/16

4. Strafsenat | REWIS RS 2017, 13083

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2017:300317B4STR601.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
4 StR 601/16
vom
30. März 2017
in der Strafsache
gegen

wegen versuchter Vergewaltigung u.a.
Der 4.
Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des [X.] und nach Anhörung des Beschwerdeführers am
30.
März
2017 einstimmig beschlos-sen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 3.
August 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nach-prüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§
349 Abs.
2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen [X.] zu tragen.

-
2
-

Ergänzend
bemerkt der Senat:
Die Verfahrensrüge
2a) ist nach §
171b Abs.
5 [X.] ausgeschlossen. Nach §
171b Abs.
5 [X.] i.V.m. §
336 Satz
2 StPO ist die gerichtliche Entscheidung [X.], ob die in §
171b Abs.
1 bis 4 [X.] normierten tatbestandlichen Voraussetzun-gen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorlagen, der revisionsge-richtlichen Kontrolle entzogen.
Die Verfahrensrüge
4 ist nicht zulässig erhoben (§
344 Abs.
2 Satz
2 StPO). Es fehlt konkreter Vortrag, wann, von wem und in welchem Zusammenhang dem Angeklagten eine mögliche Strafe bei fehlendem
Geständnis genannt worden ist.
Sost-Scheible
Roggenbuck
Franke

Bender
Feilcke

Meta

4 StR 601/16

30.03.2017

Bundesgerichtshof 4. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.03.2017, Az. 4 StR 601/16 (REWIS RS 2017, 13083)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 13083

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.