BayObLG München, Urteil vom 04.11.2020, Az. 206 St RR 1459/19-1461/19

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Beschwerde, Auslegung, Revision, Berufung, Angeklagte, Freispruch, Zeitpunkt, Staatsanwaltschaft, Gutachten, Angeklagten, Strafe, Schwangerschaft, Strafbarkeit, Arzt, sofortige Beschwerde, strafbare Handlung, elterliche Verantwortung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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206 St RR 1459/19-1461/19

04.11.2020

BayObLG München

Urteil

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Urteil vom 04.11.2020, Az. 206 St RR 1459/19-1461/19 (REWIS RS 2020, 7593)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 7593

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