Aktenzeichen 4 StR 219/15

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.07.2015

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Verbotenes Einwirken auf Kinder mit Schriften durch Übergabe einer Einladung zum gemeinsamen Masturbieren; versuchtes Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften

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