Aktenzeichen 2 StR 18/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:070917B2STR18.17.0
RCN:
RCNTXHYWWJ9E3SFJYS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.09.2017

Tötungsdelikt: Vorliegen eines einheitlichen Tatgeschehens bei Vorliegen mehrerer Verletzungshandlungen; dolus subsequens

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