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Asylbewerbern droht wegen ihrer Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Hazara in Afghanistan nicht die Gefahr einer landesweiten Verfolgung
Meta
06.04.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 06.04.2017, Az. Au 6 K 17.30305 (REWIS RS 2017, 12657)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 12657
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
Kein Anspruch eines Volkszugehörigen der Hazara aus Afghanistan auf internationalen Schutz oder Feststellung eines Abschiebungsverbots
Verlassen der Heimat ohne Verfolgung
Unbegründeter Asylantrag eines jungen, arbeitsfähigen Afghanen aus der Volksgruppe der Hazara
Keine landesweite Verfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan
Keine Referenz gefunden.
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