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Keine landesweite Verfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan
Meta
23.10.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 23.10.2017, Az. Au 6 K 16.32308 (REWIS RS 2017, 3491)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 3491
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
Unbegründeter Asylantrag eines jungen, arbeitsfähigen Afghanen aus der Volksgruppe der Hazara
Verlassen der Heimat ohne Verfolgung
Kein Anspruch eines Volkszugehörigen der Hazara aus Afghanistan auf internationalen Schutz oder Feststellung eines Abschiebungsverbots
Keine landesweite Verfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan
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