3. Zivilsenat | REWIS RS 2005, 1641
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26.09.2005
Oberlandesgericht Hamm 3. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.09.2005, Az. 3 U 90/05 (REWIS RS 2005, 1641)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 1641
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
VI ZB 81/05 (Bundesgerichtshof)
8 Sa 781/11 (Landesarbeitsgericht Hamm)
VI ZB 9/04 (Bundesgerichtshof)
VIII ZB 22/12 (Bundesgerichtshof)
Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein Sozietätsmitglied; Identität des Unterzeichnenden
IV ZB 9/11 (Bundesgerichtshof)
Berufungsbegründungsschrift: Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalts