4. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2006, 854
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13.11.2006
Oberlandesgericht Hamm 4. Senat für Bußgeldsachen
Beschluss
Sachgebiet: OWi
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.11.2006, Az. 4 Ss OWi 647/06 (REWIS RS 2006, 854)
Papierfundstellen: REWIS RS 2006, 854
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 StR 578/05 (Bundesgerichtshof)
4 Ss OWi 763/08 (Oberlandesgericht Hamm)
2 Ss (OWi) 104/03 - (OWi) 32/03 II (Oberlandesgericht Düsseldorf)
1 RBs 175/15 (Oberlandesgericht Hamm)
201 ObOWi 1165/21 (BayObLG München)
Keine Verjährungsunterbrechung bei Anordnung der Vernehmung des Betroffenen, die nicht durchgeführt werden soll
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