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Keine Verjährungsunterbrechung bei Anordnung der Vernehmung des Betroffenen, die nicht durchgeführt werden soll
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Keine Verjährungsunterbrechung bei Anordnung der Vernehmung des Betroffenen, die nicht durchgeführt werden soll
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
30.09.2021
BayObLG München
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 30.09.2021, Az. 201 ObOWi 1165/21 (REWIS RS 2021, 2209)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 2209
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