Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.07.2011, Az. IV ZR 92/10

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 4450

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IV ZR 92/10
vom

21. Juli
2011

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der IV.
Zivilsenat des [X.] hat durch die Vorsitzende Richterin [X.], [X.], die Richterin
[X.], [X.] Karczewski
und die Richterin
Dr. Brockmöller

am 21. Juli 2011

einstimmig beschlossen:

Die Revision des [X.] gegen das Urteil des 12.
Zivilsenats des [X.] vom 11. Februar 2010
wird
zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Streitwert:
10.080

Gründe:

Die Revision ist gemäß §
552a ZPO durch Beschluss zurückzuwei-sen, weil die Voraussetzungen für ihre
Zulassung weggefallen sind und das Rechtsmittel darüber hinaus keine Aussicht auf Erfolg bietet. Zur Begründung wird auf den Hinweis
der Vorsitzenden vom 6. Juni
2011
Bezug genommen (§
552a Satz
2, §
522 Abs.
2 Satz
2 und
3 ZPO).

1
-
3
-

Den Schriftsatz des Klägervertreters vom 14. Juni 2011 hat der Senat berücksichtigt. Die außertarifliche Weiterbeschäftigung des [X.] ist aus den bereits ausgeführten Gründen unerheblich. Ergänzend weist der Senat
darauf hin, dass die Parteien mit dem neuen Anstel-lungsvertrag die Maßgeblichkeit der Regelungen der [X.] in Kenntnis der tarifvertraglichen Systemumstellung und der darauf basierenden
Neufassung der Satzung vereinbart haben.

[X.] [X.] [X.]

Dr.
[X.]Dr. Brockmöller

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 16.01.2009 -
6 O 189/07 -

OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.02.2010 -
12 [X.]/09 -

2

Meta

IV ZR 92/10

21.07.2011

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.07.2011, Az. IV ZR 92/10 (REWIS RS 2011, 4450)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 4450

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.