18. Zivilsenat | REWIS RS 2022, 5328
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11.08.2022
Oberlandesgericht Hamm 18. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: W
Vorgehend: Landgericht Dortmund, 6 O 344/20
§ 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1900; § 2 Abs. 2 RVG; VV Nr. 100
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.08.2022, Az. 18 W 24/22 (REWIS RS 2022, 5328)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 5328 NJW 2022, 3587 REWIS RS 2022, 5328 MDR 2022, 1568 REWIS RS 2022, 5328
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Oberlandesgericht Hamm, 18 W 24/22, 11.08.2022.
Landgericht Dortmund, 6 O 344/20, 31.05.2022.
Landgericht Dortmund, 6 O 344/20, 14.02.2022.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
10 W 54/21 (Oberlandesgericht Hamm)
Streitwert, Gegenstandswert, Kündigungsschutzklage, hilfsweiser Weiterbeschäftigungsantrag, Vergütungsanspruch
Unterlassene Blutentnahme zum Ausschluss einer Malaria-Erkrankung
Streitwert, Gegenstandswert, Versetzung
I-15 W 9/23 (Oberlandesgericht Düsseldorf)