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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Überplanung einer Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des [X.] für das [X.] vom 17. August 2020 wird aufgehoben. Die Revision wird zugelassen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 10 000 € festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob eine sogenannte Außenbereichsinsel im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB überplant werden kann.
Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
4 BN 63/20, 4 BN 63/20 (4 CN 5/21)
14.06.2021
Bundesverwaltungsgericht 4. Senat
Beschluss
Sachgebiet: CN
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 17. August 2020, Az: 2 D 27/19.NE, Urteil
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 13a BauGB
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.06.2021, Az. 4 BN 63/20, 4 BN 63/20 (4 CN 5/21) (REWIS RS 2021, 5032)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 5032
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 CN 5/21 (Bundesverwaltungsgericht)
Überplanung einer sogenannten Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren
1 C 11757/17 (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz)
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Normenkontrolle Bebauungsplan, Festsetzung „Fläche für die Landwirtschaft“, Erforderlichkeit, Abwägung
4 BN 30/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Bebauungsplan der Innentwicklung; Begriff und Inhalt
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