Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.06.2021, Az. 4 BN 63/20, 4 BN 63/20 (4 CN 5/21)

4. Senat | REWIS RS 2021, 5032

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Gegenstand

Revisionszulassung; Überplanung einer Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren


Tenor

Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des [X.] für das [X.] vom 17. August 2020 wird aufgehoben. Die Revision wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 10 000 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.

2

Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob eine sogenannte Außenbereichsinsel im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB überplant werden kann.

3

Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Meta

4 BN 63/20, 4 BN 63/20 (4 CN 5/21)

14.06.2021

Bundesverwaltungsgericht 4. Senat

Beschluss

Sachgebiet: CN

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 17. August 2020, Az: 2 D 27/19.NE, Urteil

§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 13a BauGB

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.06.2021, Az. 4 BN 63/20, 4 BN 63/20 (4 CN 5/21) (REWIS RS 2021, 5032)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 5032

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