1. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2014, 9903
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25.03.2014
Oberlandesgericht Hamm 1. Senat für Bußgeldsachen
Beschluss
Sachgebiet: RBs
Vorgehend: Amtsgericht Dortmund, 743 OWi 548/13
OWiG § 33
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25.03.2014, Az. 1 RBs 45/14 (REWIS RS 2014, 9903)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9903
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Ss 472/99 (B)- 224 B - (Oberlandesgericht Köln)
4 Ss OWi 763/08 (Oberlandesgericht Hamm)
201 ObOWi 1165/21 (BayObLG München)
Keine Verjährungsunterbrechung bei Anordnung der Vernehmung des Betroffenen, die nicht durchgeführt werden soll
5 StR 578/05 (Bundesgerichtshof)
2 Ss OWi 312/05 (Oberlandesgericht Hamm)
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