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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZR 203/11
vom
13. September 2013
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. September 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Stresemann, die Richter Dr.
Lemke, Prof.
Dr.
Schmidt-Räntsch
und Dr.
[X.] und die Richterin Dr.
Brückner
beschlossen:
In Randnummer
30 des Senatsurteils vom 12.
April 2013 wird das
Stresemann
Lemke
Schmidt-Räntsch
[X.]
Brückner
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 05.08.2010 -
31 O 159/09 -
KG Berlin, Entscheidung vom 11.08.2011 -
22 [X.] -
Meta
13.09.2013
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.09.2013, Az. V ZR 203/11 (REWIS RS 2013, 2803)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 2803
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