Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.09.2013, Az. V ZR 203/11

V. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 2803

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
V ZR 203/11
vom

13. September 2013

in dem Rechtsstreit

-

2

-
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. September 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Stresemann, die Richter Dr.
Lemke, Prof.
Dr.
Schmidt-Räntsch
und Dr.
[X.] und die Richterin Dr.
Brückner

beschlossen:

In Randnummer
30 des Senatsurteils vom 12.
April 2013 wird das

Stresemann

Lemke

Schmidt-Räntsch

[X.]

Brückner

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 05.08.2010 -
31 O 159/09 -

KG Berlin, Entscheidung vom 11.08.2011 -
22 [X.] -

Meta

V ZR 203/11

13.09.2013

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.09.2013, Az. V ZR 203/11 (REWIS RS 2013, 2803)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 2803

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V ZR 203/11

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