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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Umfang des Erstattungsanspruchs des nachrangigen Sozialhilfeträgers gegenüber dem vorrangig leistungsverpflichteten Träger von Ausbildungsförderungsleistungen
Meta
19.02.2019
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 19.02.2019, Az. AN 2 K 17.01840 (REWIS RS 2019, 10136)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 10136
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erstattungspflicht von Ausbildungsförderung
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der Ausbildungsförderung bezüglich der Internatskosten von behinderten Auszubildenden
AN 2 K 14.01992, AN 2 K 14.01993 (VG Ansbach)
Kostenerstattungsanspruch des Trägers der Sozialhilfe gegenüber dem Träger von Ausbildungsförderung
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der Ausbildungsförderung bezüglich der Internatskosten von behinderten Auszubildenden
Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für Unterbringung im Internat eines behinderten Auszubildenden
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