Aktenzeichen AN 2 K 17.01840

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RCNPYNDBEWPQP243FK

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VG Ansbach: Urteil vom 19.02.2019

Umfang des Erstattungsanspruchs des nachrangigen Sozialhilfeträgers gegenüber dem vorrangig leistungsverpflichteten Träger von Ausbildungsförderungsleistungen

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