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Offenbare Unrichtigkeit: Keine Übernahme elektronisch übermittelter Daten in die Datenverarbeitung - Verstoß gegen Dienstanweisung - Ermittlungspflicht - Risikomanagementsystem
Meta
06.08.2015
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 06.08.2015, Az. 15 K 35/14 (REWIS RS 2015, 6921)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 6921
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesfinanzhof, IX B 113/15, 04.03.2016.
FG München, 15 K 35/14, 06.08.2015.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
(Offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 Satz 1 AO bei Einsatz eines Risikomanagementsystems)
(Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der AbgabenordnungAO) bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
(Nachträgliches Bekanntwerden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - offenbare Unrichtigkeit i.S. …
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.1.2018 VI R 41/16 - Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 …
VIII R 15/10 (Bundesfinanzhof)
Sachverhaltsaufklärung bei offenbarer Unrichtigkeit