Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.11.2005, Az. VIII ZR 218/04

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2005, 815

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

Nachschlagewerk: ja [X.]: nein [X.]R: ja ZPO § 767 Abs. 2 Der mit einer Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachte Einwand des [X.] gegenüber dem titulierten Anspruch des Vermieters auf Zahlung zukünftig fällig werdender Miete, das Mietverhältnis sei aufgrund einer von ihm nach [X.] des [X.] erklärten ordentlichen Kündigung beendet, ist [X.] dann nach § 767 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen, wenn der Mieter im Vorpro-zess Einwendungen erhoben hat, die sich - wegen einer von ihm ausgespro-chenen außerordentlichen Kündigung - gegen den Fortbestand des Mietver-hältnisses richteten. [X.], Urteil vom 16. November 2005 - [X.] - [X.]

Meta

VIII ZR 218/04

16.11.2005

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.11.2005, Az. VIII ZR 218/04 (REWIS RS 2005, 815)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 815

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

XI ZR 486/17 (Bundesgerichtshof)

Widerrufsrecht des Darlehensnehmers eines Verbraucherdarlehensvertrags


VIII ZR 339/04 (Bundesgerichtshof)


IX ZR 141/07 (Bundesgerichtshof)


LwZR 6/05 (Bundesgerichtshof)


IX ZR 103/11 (Bundesgerichtshof)

Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung trotz Feststellung der Darlehensforderung zur Insolvenztabelle


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.