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Zulässigkeitsvoraussetzung: Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
Meta
27.10.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 27.10.2016, Az. M 12 K 16.50481 (REWIS RS 2016, 3138)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 3138
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Untertauchen des Asylbewerbers
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Italien - keine systemischen Mängel des Asylverfahrens
Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis wegen Untertauchen
Unzulässige Klage im Asylverfahren mangels ladungsfähiger Anschrift des Klägers
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