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Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Meta
10.06.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 10.06.2015, Az. M 12 K 14.50266 (REWIS RS 2015, 10030)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 10030
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zulässigkeitsvoraussetzung: Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
Unzulässige Klage im Asylverfahren mangels ladungsfähiger Anschrift des Klägers
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Italien - keine systemischen Mängel des Asylverfahrens
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Untertauchen des Asylantragstellers
Wohnsitznahmeverpflichtung und fehlender Rechtsschutz
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