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Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Untertauchen des Asylbewerbers
Meta
08.06.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 08.06.2016, Az. M 1 K 16.50026 (REWIS RS 2016, 10330)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 10330
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis wegen Untertauchen
Unzulässigkeit der Klage mangels Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses
Pflicht zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift
Fehlen einer ladungsfähigen Anschrift
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses einer Klage bei Untertauchen des Klägers
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