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Keine Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bei einer Jugendhilfeleistung bei vorrangiger Verpflichtung eines anderen Trägers
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Keine Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bei einer Jugendhilfeleistung bei vorrangiger Verpflichtung eines anderen Trägers
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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13.05.2019
Urteil
Sachgebiet: BV
Zitiervorschlag: VGH München, Urteil vom 13.05.2019, Az. 12 BV 18.2142 (REWIS RS 2019, 7355)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 7355
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