2. Zivilsenat | REWIS RS 2023, 6909
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Anordnung der sofortigen Wirksamkeit, Betreuungsunterhalt, Sofortige Wirksamkeit, Entscheidung des Beschwerdegerichts, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Angefochtener Beschluss, Familienstreitsachen, Verfahrensbevollmächtigter, Unterhaltsberechtigter, Unterbliebene Entscheidung, Beschlüsse des Amtsgerichts, Vollstreckungseinstellung, Unterhaltsverpflichtung, Rückständiger Unterhalt, Kostenentscheidung, Unterhaltsrückstände, Gesetzgebung, Familiengerichte, Unterhaltsansprüche, Antragsgegner
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18.10.2023
Entscheidung
Sachgebiet: UF
Zitiervorschlag: OLG München, Entscheidung vom 18.10.2023, Az. 2 UF 613/23 e (REWIS RS 2023, 6909)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 6909
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
20 UF 146/18 (Oberlandesgericht Karlsruhe)
Nicht zu ersetzender Nachteil, Anordnung der sofortigen Wirksamkeit, Antragsgegner, Ehegattenunterhalt, Unterhaltsforderung, Sofortige Wirksamkeit, Zwei-Wochen-Frist, Einstellung …
VII ZB 1/13 (Bundesgerichtshof)
Zwangsvollstreckung aus einem in einer Familienstreitsache ergangenen Unterhaltstitel: Einstellung bei Aufhebung bzw. Aufrechterhaltung eines Versäumnisbeschlusses …
VII ZB 1/13 (Bundesgerichtshof)
Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen nachfolgend ergänzten Kostenfestsetzungsbeschluss
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