Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 12.03.2003, Az. 1 BvR 330/96, 1 BvR 348/99

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Grundrechtsberechtigung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten im Blick auf Art. 10 GG; zur Zulässigkeit der Überwachung von Telefongesprächen auch im Rahmen journalistischer Tätigkeit (Handy-Überwachung zum Zweck der Strafverfolgung)


Meta

1 BvR 330/96, 1 BvR 348/99

12.03.2003

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 12.03.2003, Az. 1 BvR 330/96, 1 BvR 348/99 (REWIS RS 2003, 4004)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 4004 BVerfGE 107, 299-339 REWIS RS 2003, 4004

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