Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.07.2015, Az. 2 StR 63/14

2. Strafsenat | REWIS RS 2015, 7858

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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 63/14
vom
21. Juli 2015
in der Strafsache
gegen
1.

2.

wegen Totschlags u.a.
Der 2.
Strafsenat des [X.] hat am
21. Juli
2015
beschlossen:
Wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens werden die Gründe des Urteils vom 6.
Mai 2015 in Rn.
1 2.
Satz wie folgt korrigiert:

.

B.

hat in dem aus dem
Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist es -
wie auch die
Revision des S.

B.

-
unbegründe

Fischer
Krehl
Eschelbach

Ott
Zeng

Meta

2 StR 63/14

21.07.2015

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.07.2015, Az. 2 StR 63/14 (REWIS RS 2015, 7858)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 7858

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2 StR 63/14

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