14. Kammer | REWIS RS 2023, 590
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19.01.2023
Verwaltungsgericht Köln 14. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: L
Nachgehend: Oberverwaltungsgericht NRW, 21 B 119/23
§ 33 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG § 34 Abs. 3 BNatSchG § 34 Abs. 5 BNatSchG; Art. 6 Abs. 3 EWGRL 43/92 Art. 6 Abs. 4 EWGRL 43/92 § 1 Abs. 3 WindSeeG; Art. 1 EUV 2577/2022 Art. 2 EUV 2577/2022 Art. 3 EUV 2577/2022
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 19.01.2023, Az. 14 L 387/22 (REWIS RS 2023, 590)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 590
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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4 C 6/14 (Bundesverwaltungsgericht)
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