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einstweilige Sicherstellung von Schutzobjekten, Voraussetzungen von § 22 Abs. 3 BNatSchG
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einstweilige Sicherstellung von Schutzobjekten, Voraussetzungen von § 22 Abs. 3 BNatSchG
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
06.12.2021
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 06.12.2021, Az. W 4 S 21.1460 (REWIS RS 2021, 603)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 603
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