Aktenzeichen W 4 S 21.1460

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN43AXJQ9AZPBMZ56

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VG Würzburg: Entscheidung vom 06.12.2021

einstweilige Sicherstellung von Schutzobjekten, Voraussetzungen von § 22 Abs. 3 BNatSchG

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