Bundessozialgericht, Beschluss vom 11.07.2019, Az. B 14 AS 156/19 B

14. Senat | REWIS RS 2019, 5570

© Bundessozialgericht, Dirk Felmeden

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - fehlender Übertragungsbeschluss nach § 153 Abs 5 SGG)


Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des [X.] vom 14. Dezember 2017 - L 7 [X.]/16 - aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das [X.] zurückverwiesen.

Gründe

1

I. Mit Urteil vom 14.12.2017 - L 7 [X.]/16 - hat das [X.] nach mündlicher Verhandlung durch die Berichterstatterin und [X.] die Berufung des [X.] gegen einen Gerichtsbescheid des [X.] zur Frage der Rechtmäßigkeit einer Versagung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem [X.]B II zurückgewiesen, ohne dass zuvor ein förmlicher Übertragungsbeschluss nach § 153 Abs 5 [X.]G erlassen worden ist. Mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des [X.] rügt der Kläger sinngemäß die Besetzung des Gerichts als verfahrensfehlerhaft; es fehle an dem notwendigen Beschluss des [X.], durch den die Berufung auf die Berichterstatterin und [X.] übertragen werden könne.

2

II. Die Nichtzulassungsbeschwerde des [X.] ist zulässig und im Sinne der Aufhebung des Urteils des [X.] und Zurückverweisung der Sache begründet (§ 160a Abs 5 [X.]G).

3

Das Urteil des [X.] vom 14.12.2017 beruht auf einem von dem Kläger hinreichend bezeichneten (§ 160a Abs 2 Satz 3 [X.]G) Verfahrensmangel iS des § 160 Abs 2 [X.] [X.]G. Das [X.] hat den Anspruch des [X.] auf [X.] (Art 101 Abs 1 Satz 2 GG) verletzt, weil die Berichterstatterin zusammen mit den ehrenamtlichen [X.]n entschieden hat, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen.

4

Gesetzlicher [X.] für die Entscheidung von Verfahren vor dem [X.] ist grundsätzlich ein Senat in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen [X.]n (§ 33 Abs 1 Satz 1 [X.]G). Hiervon macht § 153 Abs 5 [X.]G (eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom [X.] - BGBl I 444) eine Ausnahme. Danach kann das [X.] in den Fällen einer Entscheidung des [X.] durch Gerichtsbescheid (§ 105 [X.]G) die Berufung durch Beschluss der berufsrichterlichen Mitglieder des Senats dem Berichterstatter übertragen, der zusammen mit den ehrenamtlichen [X.]n entscheidet. Das erfordert einen schriftlich abzufassenden, der Geschäftsstelle zu übergebenden (§ 153 Abs 1 iVm § 142 Abs 1 und § 134 [X.]G) und den Beteiligten zuzustellenden Beschluss, woran es vorliegend nach dem Akteninhalt entgegen der Angabe im angefochtenen Urteil indes fehlt. Dies ist nicht durch rügelose Einlassung (§ 202 [X.]G iVm § 295 ZPO) heilbar (vgl B[X.] vom [X.] [X.]/16 B - und B[X.] vom [X.] [X.]/16 B - jeweils RdNr 6).

5

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens bleibt der abschließenden Entscheidung des [X.] vorbehalten.

Meta

B 14 AS 156/19 B

11.07.2019

Bundessozialgericht 14. Senat

Beschluss

Sachgebiet: AS

vorgehend SG Köln, 14. März 2016, Az: S 31 AS 427/13, Gerichtsbescheid

§ 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 33 Abs 1 S 1 SGG, § 153 Abs 5 SGG, § 142 Abs 1 SGG, § 134 SGG, § 202 S 1 SGG, § 295 ZPO, Art 101 Abs 1 S 2 GG

Zitier­vorschlag: Bundessozialgericht, Beschluss vom 11.07.2019, Az. B 14 AS 156/19 B (REWIS RS 2019, 5570)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 5570

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

B 14 AS 171/18 B (Bundessozialgericht)

(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - …


B 14 AS 172/18 B (Bundessozialgericht)

(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - …


B 14 AS 174/18 B (Bundessozialgericht)

(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - …


B 14 AS 176/18 B (Bundessozialgericht)

(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - …


B 14 AS 173/18 B (Bundessozialgericht)

(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.