VG Augsburg, Urteil vom 26.02.2015, Az. Au 2 K 14.812

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Gegenstand

Bundesbeamter des Bundeseisenbahnvermögens, Dienstunfallfürsorge, Berufskrankheitenanerkennung, Gonarthrose, Tätigkeit als Rangierer, kumulative Einwirkungsdauer, Arbeitsleben, Mindesteinwirkungsdauer, Kniebelastung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 2 K 14.812

26.02.2015

VG Augsburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 26.02.2015, Az. Au 2 K 14.812 (REWIS RS 2015, 14790)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 14790

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