VGH München, Entscheidung vom 09.04.2021, Az. 19 CE 20.599

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Gegenstand

Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (abgelehnt), Geduldeter Ausländer, Kein Duldungsgrund wegen „Verwurzelung“ nach Art. 8 EMRK, Unterbrechung des Aufenthalts von vier Jahren nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 AufenthG durch dem Sich-Entziehen einer Abschiebung.


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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19 CE 20.599

09.04.2021

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: CE

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 09.04.2021, Az. 19 CE 20.599 (REWIS RS 2021, 7097)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 7097

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Referenzen
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1 C 18/09

1 C 34/18

5 C 13/13

4 MB 126/18

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