Aktenzeichen 19 CE 20.599

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RCN:
RCNLPC7SUTQVC3BM6Q

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VGH München: Entscheidung vom 09.04.2021

Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (abgelehnt), Geduldeter Ausländer, Kein Duldungsgrund wegen „Verwurzelung“ nach Art. 8 EMRK, Unterbrechung des Aufenthalts von vier Jahren nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 AufenthG durch dem Sich-Entziehen einer Abschiebung.

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