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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Polen
Meta
21.05.2019
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 21.05.2019, Az. Au 6 S 19.50444 (REWIS RS 2019, 7051)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 7051
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Polen
AN 17 S 19.50987, AN 17 S 19.50989, AN 17 S 19.50991, AN 17 S 19.51029 (VG Ansbach)
Abschiebungsanordnung, einstweiliger Rechtsschutz, systemischer Mangel, Personengruppe
Dublin-Verfahren (Zielstaat, Polen), Abschiebungsanordnung, Keine systemischen Mängel, Geltend gemachte Verletzung an der Wirbelsäule infolge eines …
Es bestehen keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in Polen
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Polen
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