10. Kammer | REWIS RS 2023, 6994
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Dublin-Verfahren (Zielstaat, Polen), Abschiebungsanordnung, Keine systemischen Mängel, Geltend gemachte Verletzung an der Wirbelsäule infolge eines Verkehrsunfalls mit anschließender stationärer Aufnahme des Antragstellers, Keine Nachreichung eines qualifizierten ärztlichen Attests nach Aufforderung gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 AsylG i.V.m. § 87b Abs. 3 VwGO
Meta
10.10.2023
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 10.10.2023, Az. M 10 S 23.50893 (REWIS RS 2023, 6994)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 6994
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Unbegründeter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Ab-schiebungsanordnung nach Polen im …
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Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Polen
Erfolgloser Eilantrag eines äthiopischen Asylbewerbers auf Rücküberstellung aus Polen im Rahmen des Dublin-Verfahrens