LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 06.06.2018, Az. 11 S 1150/18

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Gegenstand

Widerspruch nach § 5a VVG aF - Berücksichtigung von Nutzungen bei der Streitwertberechnung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

11 S 1150/18

06.06.2018

LG Nürnberg-Fürth

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 06.06.2018, Az. 11 S 1150/18 (REWIS RS 2018, 8194)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 8194


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. IV ZB 10/18

Bundesgerichtshof, IV ZB 10/18, 19.12.2018.


Az. 11 S 1150/18

LG Nürnberg-Fürth, 11 S 1150/18, 06.06.2018.


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15 C 5458/17

20 W 72/14

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