Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.12.2011, Az. 2 ARs 403/11

2. Strafsenat | REWIS RS 2011, 99

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
2 ARs 403/11

vom
22. Dezember 2011
in der Strafsache
gegen

1.
2.

wegen
Beihilfe zum Bankrott u.a.

hier: [X.] des 3. Strafsenats vom 15. September 2011
-
2
-
Der 2. Strafsenat des [X.] hat am
22. Dezember 2011
be-schlossen:
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3.
Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Recht-sprechung auf.

Fischer

Appl

Schmitt

Eschelbach

Ott

Meta

2 ARs 403/11

22.12.2011

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: ARs

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.12.2011, Az. 2 ARs 403/11 (REWIS RS 2011, 99)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 99

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2 ARs 403/11

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