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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 ARs 403/11
vom
22. Dezember 2011
in der Strafsache
gegen
1.
2.
wegen
Beihilfe zum Bankrott u.a.
hier: [X.] des 3. Strafsenats vom 15. September 2011
-
2
-
Der 2. Strafsenat des [X.] hat am
22. Dezember 2011
be-schlossen:
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3.
Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Recht-sprechung auf.
Fischer
Appl
Schmitt
Eschelbach
Ott
Meta
22.12.2011
Bundesgerichtshof 2. Strafsenat
Sachgebiet: ARs
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.12.2011, Az. 2 ARs 403/11 (REWIS RS 2011, 99)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 99
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