Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.12.2007, Az. III ZR 256/06

III. Zivilsenat | REWIS RS 2007, 82

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 256/06 vom 20. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit Klägerin und Beschwerdeführerin, - Prozessbevollmächtigte: gegen Beklagte und Beschwerdegegner, - Prozessbevollmächtigter zu 1: - Prozessbevollmächtigte zu 2: [X.] hat am 20. Dezember 2007 durch [X.], [X.] [X.], [X.], [X.] und die Richterin [X.] beschlossen: Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des [X.] vom 10. Oktober 2006 - 13 U 1724/06 - zugelassen, soweit es die gegen die Beklagte zu 1 gerichtete Klage betrifft. Im Übrigen wird die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil zurückgewiesen, weil die Klägerin aus dem von der [X.] zu 2 erstellten Prospektprüfungsgutachten für sich keine Schutzwirkung in Anspruch nehmen kann (vgl. Senatsurteile vom 14. Juni 2007 - [X.]/05 Œ WM 2007, 1507, 1510 Rn. 21; [X.]/06 Œ WM 2007, 1503, 1507 Rn. 28 f und Senatsbeschlüsse vom 31. Oktober 2007 - [X.]; [X.] und [X.]). Die Klägerin hat die Gerichtskosten der Nichtzulassungsbeschwerde, soweit sie zurückgewiesen wurde, und die außergerichtlichen Kosten der [X.] zu 2 zu tragen. Der [X.] wird auf 53.685,65 • festgesetzt. [X.] [X.] [X.]
[X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 26.10.2005 - 29 O 15277/04 - [X.], Entscheidung vom [X.]: [X.], Entscheidung vom 26.10.2005 - 29 O 15277/04 - [X.], Entscheidung vom [X.]

Meta

III ZR 256/06

20.12.2007

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.12.2007, Az. III ZR 256/06 (REWIS RS 2007, 82)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 82

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.