OLG Nürnberg, Urteil vom 01.03.2024, Az. 1 U 3435/22

1. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 1330

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Abschalteinrichtung, Verbotsirrtum, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Restwert, Sittenwidrigkeit, Übereinstimmungsbescheinigung, Klagepartei, Darlegungs- und Beweislast, Ersatzansprüche, Vertragsschluss, Differenzschaden, Vorläufige Vollstreckbarkeit, EG Typengenehmigung, Streitwertfestsetzung, Wiederbeschaffungswert, Vorteilsausgleichung, Hilfsantrag, Bruttokaufpreis, EG-FGV, Unzulässigkeit


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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1 U 3435/22

01.03.2024

OLG Nürnberg 1. Zivilsenat

Urteil

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG Nürnberg, Urteil vom 01.03.2024, Az. 1 U 3435/22 (REWIS RS 2024, 1330)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 1330

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