Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.01.2006, Az. IV ZB 36/03

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 5386

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] [X.] 36/03 vom 25. Januar 2006 in dem Rechtsstreit - 2 -

[X.] hat durch den [X.], [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] [X.] am 25. Januar 2006 beschlossen: Auf die Rechtsbeschwerde des [X.] wird der Be-schluss der 9. Zivilkammer des [X.] vom 23. September 2003 aufgehoben. Die Sache wird zur Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückgegeben. [X.]: 1.000 •
Gründe: Die Rechtsbeschwerde ist begründet. 1 Der Umstand, dass beim [X.] ein Revisionsverfah-ren anhängig ist, in dem über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, von deren Beantwortung die Entscheidung eines zweiten Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, rechtfertigt die Aussetzung der Verhandlung des zweiten Rechtsstreits auch dann nicht, wenn dem anhängigen [X.] - 3 -

onsverfahren die Bedeutung eines Musterprozesses zukommt ([X.]Z 162, 373 ff. = NJW 2005, 1947 f.; [X.], Urteil vom 21. Februar 1983 - [X.] - NJW 1983, 2496 unter II 2 a). Im Übrigen ist der angefochtene Beschluss auch deshalb aufzuhe-ben, weil die Revisionsverfahren [X.] und [X.] durch die Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 entschieden worden sind ([X.], 1565). 3 - 4 -

Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 577 Abs. 6 Satz 2 ZPO abgesehen. 4 [X.][X.] [X.] Dr. Kessal-Wulf Dr. [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 18.12.2002 - 12 [X.]/02 - [X.], Entscheidung vom 23.09.2003 - 9 S 20/03 -

Meta

IV ZB 36/03

25.01.2006

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.01.2006, Az. IV ZB 36/03 (REWIS RS 2006, 5386)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 5386

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.