Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) bei fehlender Begründung gem § 96a Abs 2 BVerfGG
Die Nichtanerkennungsbeschwerde wird verworfen.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 19. [X.] Bundestag.
1. Auf die Beteiligungsanzeige der Beschwerdeführerin bat sie der [X.] mit Schreiben vom 9. Juni 2017 - unter Verweis auf § 18 Abs. 2 Satz 5 [X.] - um Vorlage des Protokolls über den Parteitagsbeschluss betreffend die Satzung und das Parteiprogramm der Beschwerdeführerin. Eine Vorlage der erbetenen Beschlussprotokolle erfolgte daraufhin nicht.
2. Der [X.] stellte am 7. Juli 2017 fest, dass die Beschwerdeführerin nicht als Partei für die Wahl zum 19. [X.] Bundestag anerkannt werde. Die formellen Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 [X.] seien nicht erfüllt, da keine Parteitagsbeschlüsse über Satzung und Programm vorgelegt worden seien.
3. Am 11. Juli 2017 hat die Beschwerdeführerin Nichtanerkennungsbeschwerde gegen die Entscheidung des [X.]es erhoben. Weiteren Vortrag enthält die Beschwerde nicht.
4. Dem [X.] wurde gemäß § 96b [X.] Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Mit Schreiben vom 14. Juli 2017 hat der [X.] mitgeteilt, dass eine Stellungnahme nicht angezeigt sei, da die Beschwerdeschrift keinen Anlass zu Ergänzungen und Erläuterungen biete.
Die Nichtanerkennungsbeschwerde ist unzulässig.
Gemäß § 96a Abs. 2 [X.] und § 18 Abs. 4a Satz 1 [X.] in Verbindung mit § 18 Abs. 4 Satz 2 [X.] ist die Beschwerde binnen einer Frist von vier Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung in der Sitzung des [X.]es zu erheben und zu begründen. An Letzterem fehlt es, weil die Beschwerde nicht begründet wurde.
Im Übrigen hat die Beschwerdeführerin die vom [X.] angeforderten Parteitagsbeschlüsse betreffend ihre Satzung und ihr Programm (vgl. [X.], Beschluss des [X.] vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 6/13 -, Rn. 7; abrufbar unter [X.]) nicht vorgelegt.
Meta
25.07.2017
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: BvC
Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG, § 96a Abs 2 BVerfGG, § 18 Abs 4a S 1 BWahlG, § 18 Abs 4 S 2 BWahlG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.07.2017, Az. 2 BvC 3/17 (REWIS RS 2017, 7455)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 7455
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvC 15/21 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) …
2 BvC 1/21 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) …
2 BvC 4/17 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: Verfehlung der Begründungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 96a Abs 2 …
2 BvC 6/17 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: Nichteinhaltung der Schriftform (§§ 23 Abs 1 S 1, 96a Abs 2 …
2 BvC 16/21 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): …
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.