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PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 105/07 vom 26. März 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 26. März 2008 durch [X.] Dr. [X.] und [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Das Urteil des Senats vom 23. Oktober 2008 wird dahin klarge-stellt, dass die Aufhebung des Urteils des [X.] des [X.] vom 21. Mai 2007 im Kos-tenpunkt und insoweit erfolgt ist, als seine Berufung gegen das Teilurteil der 9. Zivilkammer des [X.] vom 10. November 2005 zurückgewiesen ist, soweit die Klage in Höhe von 747.419,52 • nebst Zinsen abgewiesen ist. [X.] [X.]
Eick [X.] [X.]
Meta
26.03.2009
Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.03.2009, Az. VII ZR 105/07 (REWIS RS 2009, 4271)
Papierfundstellen: REWIS RS 2009, 4271
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