Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.04.2012, Az. 9 AZR 507/10

9. Senat | REWIS RS 2012, 7066

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Tenor

1. Die Revision des [X.] gegen das Urteil des [X.] vom 11. Mai 2010 - 13 Sa 1986/09 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Gründe

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren - 9 [X.] - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Brühler    

        

    Krasshöfer    

        

    Klose    

        

        

        

    D. Wege    

        

    Starke    

        

        

Meta

9 AZR 507/10

20.04.2012

Bundesarbeitsgericht 9. Senat

Urteil

Sachgebiet: AZR

vorgehend ArbG Gießen, 8. Oktober 2009, Az: 1 Ca 255/09, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.04.2012, Az. 9 AZR 507/10 (REWIS RS 2012, 7066)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 7066

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