VGH München, Entscheidung vom 25.03.2021, Az. 10 ZB 20.2089

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Gegenstand

Verwaltungsgerichte, Klärungsbedürftigkeit, Gefahrenprognose, Wiederholungsgefahr, Psychologische Sachverständigengutachten, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Interessenabwägung, Sachaufklärungspflicht, Streitwertfestsetzung, Zuziehung eines Sachverständigen, Ernstliche Zweifel, Anknüpfungstatsachen, Kostenentscheidung, Zulassungsverfahren, Akteninhalt, Flüchtlingseigenschaft, Tragender Rechtssatz, Verfahrensrüge, Einheitsjugendstrafe, Ausbildungsunternehmen


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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10 ZB 20.2089

25.03.2021

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 25.03.2021, Az. 10 ZB 20.2089 (REWIS RS 2021, 7410)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 7410

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Referenzen
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Zitiert

1 BvR 2453/12

2 StR 69/19

1 BvR 587/17

1 C 13/11

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